Ab 1. April 2011 wurden Antrags- und Abrechnungsverfahren beim KfW Gründercoaching geändert. Unter anderem wird der Berater bereits bei der Antragsstellung ausgewählt, der Coaching-Vertrag muss nicht mehr separat genehmigt werden und es gibt in der Form auch keinen Abschlussbericht mehr.

Alle Details sind hier auf der Website der KfW nachzulesen